Anhebung der Kita-Gebühren in der VG Südliches Saaletal um 30%?

Markus Gleichmann

Einige Fakten und Zahlen zur Diskussion.  

Ausgangsvoraussetzung: Die Verwaltungsgemeinschaft möchte die Kita-Gebühren jeweils um 50 Euro im Monat erhöhen. Dies ist eine Steigerung je nach Altersgruppe um 25 – 33% (von der VG vorgeschlagene Gebührensatzung vom 27.11.2017). Begründet wird dies durch das neue Kita-Gesetz und der darin fehlenden Ausfinanzierung des beitragsfreien Kita-Jahres. (Aussagen von VG-Vorsitzender Sylvia Voigt zur Versammlung der Elternbeiräte der VG-Kitas am 27.11. 17:00 Uhr.) 

Finanzierung: 
Die Finanzierung der Kindertagesstätten in Thüringen wird in drei Säulen realisiert. 

  1. zweckgebundene Landeszuweisungen in Abhängigkeit der Kinderanzahl und des Alters, sowie einer Investitionspauschale von 1000 Euro pro Neugeborenen. 
(2017 waren das bei den Gemeinden der VG Südliches Saaletal insgesamt 1.287.910,00 Euro (siehe Tabelle PDF)). 
  2. In der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden sind 13,6% zur Kita- Finanzierung vorgesehen.
(2017 waren das im VG Gebiet 318.855,65 Euro (siehe Tabelle PDF). Hierbei ist anzumerken, dass dieser Betrag nicht für den Zweck verwendet werden muss, aber vom Land dafür an die Kommunen gezahlt wird.)
  3. Beiträge der Gemeinde und der Eltern zur Deckung des Fehlbedarf, da die Kita- Betreuung per Gesetz eine kommunale Aufgabe ist.
(2017 betrug dieser Anteil lt. VG Berechnung 1.331.201 Euro (Gesamtkosten von 3.236.521 Euro abzüglich Landeszuschüsse unter 1. und 2.)

Bei der Versammlung der Elternbeiräte wurde den Anwesenden eine Steigerung der Gesamtausgaben von 2017 auf 2018 in Höhe von 42.901 Euro sowie eine Einnahmereduzierung in Höhe von 51.650 Euro vorausgesagt. Das ergibt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 94.551 Euro.
 Die VG konnte jedoch nicht deutlich machen, wie man zu der Verlustannahme bei den Einnahmen kam. Die vorläufigen Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018 reduzieren sich zumindest in der Summe nicht, sie steigen sogar leicht an. Auch die Einnahmen durch die Pauschalen des Landes sind nicht geringer und weniger Kinder gibt es laut Kita-Bedarfsplanung auch nicht. 

Unter der Annahme, dass die Kostensteigerung in Höhe von 42.901 Euro ausschließlich über Elternbeiträge finanziert werden, ergibt sich bei 348 Kinder in den Einrichtungen der VG Südliches Saaletal (Bedarfsplanung KITA 2017/2018) eine durchschnittliche Erhöhung in Höhe von 10,27 Euro.

Eine Gebührenerhöhung um 50,00 € ist daher abzulehnen.

Möglichkeiten des Widerspruchs:

  • Gespräche mit Gemeinderat / Bürgermeister (bis zum 7.12.) und der VG,
  • Kommunalaufsichtliche Prüfung von Erhöhungsbeschlüssen der Kommunen,
  • Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Kommunen,
  • Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht (OVG) nach § 47 VwGO.