Linke/Grüne fordern soziale und gerechte Abfallgebührenregelung – Kreistag entscheidet über Änderungsantrag zur Vorlage BV-K-038/24
In der kommenden Kreistagssitzung wird durch die Fraktion DIE LINKE/Grüne ein Änderungsantrag zur Abfallgebührensatzung (Vorlage BV-K-038/24) eingebracht. Ziel des Antrags ist eine sozial gerechtere Ausgestaltung der Abfallgebühren sowie die Prüfung der Rekommunalisierung der Abfallentsorgung.
Sozial gerechte Gebührenstruktur:
Die Fraktion schlägt vor, die neue Festgebühr für private Haushalte auf maximal 30 Euro pro Person und Jahr zu begrenzen. Um eine faire Belastungsverteilung zu gewährleisten, soll die Leistungsgebühr entsprechend angepasst werden. Zudem soll die Festgebühr ab einer Haushaltsgröße von vier Personen gedeckelt werden. Die darüber hinausgehende notwendige Anpassung der Gesamtkosten soll ausschließlich über die Leistungsgebühr erfolgen.
Entlastung von Familien:
Mit diesem Modell möchte die Fraktion insbesondere familienfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. „Familien mit Kindern oder Haushalte mit pflegebedürftigen Angehörigen leisten schon jetzt einen großen Beitrag zur Gesellschaft und dürfen nicht zusätzlich durch überproportionale Gebührenerhöhungen belastet werden“, heißt es in der Begründung des Antrags.
Rekommunalisierung als Zukunftsoption:
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine umfassende Prüfung der Rekommunalisierung der Abfallentsorgung. Der zuständige Dienstleistungsbetrieb soll bis Ende 2025 einen Bericht über die Chancen und Risiken einer Rückführung der Abfallentsorgung in kommunale Hände vorlegen. Die Fraktion sieht darin eine Möglichkeit, die kommunale Gestaltungshoheit zu stärken und langfristig Kostensicherheit sowie ökologische Standards zu sichern.
„Unser Antrag vereint soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Weitsicht“, betonen die FraktionssprecherInnen. Die Entscheidung des Kreistags über diesen Änderungsantrag könnte ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und fairen Abfallwirtschaft sein.
