Die Jenoptik AG möchte seine Gesellschafteranteile an der Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina GmbH abgeben. Verbleibende Gesellschafter wären in diesem Fall die Stadt Jena und der Saale-Holzland-Kreis zu je 50%.
Eine solche Mitteilung würde man in der Presse einfach nur zur Kenntnis nehmen, doch im Kreistag hat die Fraktion LINKE/GRÜNE gemeinsam mit der SPD aufgedeckt, was sich tatsächlich hinter diesem Vorhaben verbirgt.
Wenn Jenoptik aus dem Gesellschaftervertrag aussteigen will dann soll sie sich auch an den dafür notwendigen Kosten beteiligen. Für diese Forderung konnten wir im Kreistag noch Mehrheiten erringen. Keine Mehrheiten brachte jedoch unser Antrag, eine Besserrungsabrede im Vertrag ersatzlos zu streichen. Diese Besserungsabrede sieht vor, dass Jenoptik bis zum Jahr 2020 an eventuellen Gewinnen der Verkehrslandeplatz GmbH beteiligt wird, während Verluste ausschließlich von der öffentlichen Hand und somit von den Steuerzahlern übernommen werden.
Es grenzt schon an einen Skandal, dass die Kreistagsmehrheit von CDU, FDP und Bauern diesen Antrag ablehnten. Auch abgelehnt wurde die Forderung der SPD, die Gesellschafter der Jenoptik für einen Euro zu erwerben. Stattdessen soll Jenoptik auch noch 4.000 € „Abfindung“ erhalten als Dank dafür, dass sie ein angeschlagenes Unternehmen im Stich lässt.
Wenn ein Wirtschaftsunternehmen wie die Jenoptik einer Gesellschaft den Rücken zuwendet, dann hat das meist einen Grund, es rechnet sich nicht für das Unternehmen. Tatsächlich erwirtschaftet der Verkehrslandeplatz Schöngleina Jahr für Jahr Verluste um die 125.000 €. Diese Verluste wurden bisher zu je 50% von der Stadt Jena und dem SHK getragen. Im kommenden Jahr hätte die Jenoptik AG an den Verlusten beteiligt werden können, daher verwundert der Ausstiegsantrag nicht.
Aus Sicht unserer Fraktion sind die Verlustgeschäfte des Verkehrslandeplatzes und die daraus resultierende Subventionen durch den Landkreis in Höhe von 62.500 € hausgemacht. Diese Subvention sollte nun erneut per Gesellschaftervertrag manifestiert werden. Die Fraktion LINKE/GRÜNE hat auch hier eine Streichung zur Zuschusspflicht im Gesellschaftervertrag beantragt. „Mit uns wird es keine Erhöhung der Gebühren bei der Kreismusikschule ohne gleichzeitige Streichung des Zuschusses beim Verkehrslandeplatz geben.
Das verstehen wir unter sozialer Gerechtigkeit!“ so das Fazit meines Redebeitrages.
Auch dieser Antrag wurde letztendlich abgelehnt.
Umso erstaunlicher dann das Ergebnis der Abstimmung über die Vorlage des Landrates, denn auch dieser Antrag fand keine Mehrheit und damit geht das Thema in eine weitere Runde.